Transparenz

Die entstehenden Kosten für unsere Tätigkeit sind absolut transparent. Es entstehen Ihnen nur Kosten für Leistungen, welche vorher mit Ihnen vertraglich vereinbart worden sind.

Die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens sind dem Gläubiger gem. § 286 BGB als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten und werden daher Ihrem Schuldner in Rechnung gestellt.

Sie haben Forderungen, welche tituliert sind und seit vielen Jahren als uneinbringlich gelten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir können Ihnen gerne ein für Sie interessantes Angebot unterbreiten.