Treuhand

Wenn Sie es erst gar nicht zum „Inkasso-Fall“ kommen lassen wollen, können wir Ihnen unseren Treuhand-Service anbieten.

Sie kennen die Situation: Sie haben einen Vertrag geschlossen, z.B. einen Bauvertrag, und wollen sicher sein, dass Ihr Vertragspartner seine Leistung ebenfalls erbringen kann und Sie durch eine eventuelle Insolvenz des Vertragspartners keinen Schaden nehmen. Sie sollen mit Ihrer Leistung in Vorlage gehen oder, umgekehrt, mit einer Zahlung. Mit einer Bürgschaft wollen Sie nicht arbeiten oder sie wäre für den konkreten Vorgang ganz einfach unpraktisch.

Hier können wir Ihnen die Einrichtung eines Treuhandkontos anbieten.

Der Werklohn oder Kaufpreis wird von uns auf dieses Treuhandkonto einbezahlt. Liegen die Voraussetzungen für die Auszahlung, welche Sie mit Ihrem Vertragspartner vereinbart haben vor, zahlen wir den gewünschten Betrag an ihn aus.

So ist für den Leistungserbringer sichergestellt, dass das Geld für seine Leistung auch vorhanden ist und sicher ausbezahlt wird. Für denjenigen, welcher die Zahlung leisten soll, ist sichergestellt, dass sein Vertragspartner das Geld erst bekommt, wenn die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, in der Regel also dessen Leistung vollständig und mangelfrei erbracht ist.

Dieser Service kann natürlich nicht kostenlos sein. Sie können damit aber das Risiko eines Totalverlustes weitgehend ausschließen. Und: Eine Bürgschaft erhalten Sie auch nicht kostenlos!